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Jahressteuergesetz 2020 bringt Verbesserungen fürs Ehrenamt

Wissenswertes

Mit dem Jahressteuergesetz 2020 kommen zahlreiche Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht. Der Bundestag hat am 16. Dezember 2020 das Jahressteuergesetz beschlossen, der Bundesrat hat am 18. Dezember 2020 zugestimmt.

  • Spendenbescheinigungen erst ab 300 Euro (statt bisher 200 Euro) nötig
  • Anhebung der Ehrenamtspauschale um 720 Euro auf 840 Euro
  • Anhebung der Übungsleiterpauschale von 2.400 auf 3.000 Euro im Jahr
  • Anhebung der Freigrenzen für Wirtschaftsbetriebe bei der Körperschaft- und Gewerbesteuer von 35.000 Euro auf 45.000 Euro

Die Allianz Rechtssicherheit für politische Willensbildung hat die beschlossenen Änderungen in einer ausführlichen Übersicht zusammengestellt.

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